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Die Beteiligungsrechte der Personalvertretung bei der Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit und bei der Verpflichtung eines überbetrieblichen Dienstes

Schleicher, H.-W.; · Die Personalvertretung, Berlin · 2014 · Heft 12 · S. 444 bis 448

Dokument
154889
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Schleicher, H.-W.;
Ausgabe
Heft 12 / 2014
Jahrgang 57
Seiten
444 bis 448
Erschienen: 2014-12-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Nicht nur in den Betrieben in privater Rechtsform, sondern auch in den Betrieben und Dienststellen der öffentlichen Hand müssen nach dem Arbeitssicherheitsgesetz Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellt werden. Deren Aufgaben können durch betriebsangehörige Beschäftigte, durch freiberuflich tätige Personen oder auch durch einen überbetrieblichen Dienst wahrgenommen werden. Die Personalvertretungsgesetze des Bundes und der Länder geben den Personalvertretungen bei der Bestellung von Betriebsärzten und Sicherheitsfachkräften sowie bei der Verpflichtung eines überbetrieblichen Dienstes unterschie…

Schlagworte

ARBEITSSCHUTZ ARBEITGEBER ARBEITNEHMER PERSONALRAT PERSONAL PERSONALVERTRETUNG HAND BETRIEBSÄRZTE PERSONEN UNFALLVERHÜTUNG ARBEIT WISSENSCHAFT KUNST ARBEITSLEISTUNG FORTBILDUNG WAHRNEHMUNG