Die Beteiligungsrechte der Personalvertretung bei der Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit und bei der Verpflichtung eines überbetrieblichen Dienstes
Schleicher, H.-W.; · Die Personalvertretung, Berlin · 2014 · Heft 12 · S. 444 bis 448
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nicht nur in den Betrieben in privater Rechtsform, sondern auch in den Betrieben und Dienststellen der öffentlichen Hand müssen nach dem Arbeitssicherheitsgesetz Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellt werden. Deren Aufgaben können durch betriebsangehörige Beschäftigte, durch freiberuflich tätige Personen oder auch durch einen überbetrieblichen Dienst wahrgenommen werden. Die Personalvertretungsgesetze des Bundes und der Länder geben den Personalvertretungen bei der Bestellung von Betriebsärzten und Sicherheitsfachkräften sowie bei der Verpflichtung eines überbetrieblichen Dienstes unterschie…