CareLit Fachartikel
Urlaubsabgeltung bei aus dem aktiven Dienst ausgeschiedenen Beamten
Baßlsperger, M.; · Die Personalvertretung, Berlin · 2014 · Heft 12 · S. 449 bis 453
Dokument
154890
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Frage, ob auch Beamte nach Beendigung des Beamtenverhältnisses einen Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich haben, wenn sie ihren Erholungsurlaub wegen Krankheit nicht einbringen konnten, ist nunmehr endgültig geklärt, denn Art. 7 Abs. 2 RL 2003/88/EG begründet sowohl nach der Rechtsprechung des EuGH als auch nach mehreren Entscheidungen des BVerwG für Beamte, die bereits aus dem aktiven Beamtenverhältnis ausgeschieden sind, sehr wohl einen solchen Rechtsanspruch.
Schlagworte
URLAUB
RECHTSPRECHUNG
KRANKHEIT
PATIENTENUEBERLEITUNG
ARBEITSUNFAEHIGKEIT
BAYERN
ES
FORTBILDUNG
ROLLE
RUHESTAND
LEHRER
HÖHE
ZEIT
ERHOLUNG
RICHTLINIE
TOD