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Urlaubsabgeltung bei aus dem aktiven Dienst ausgeschiedenen Beamten

Baßlsperger, M.; · Die Personalvertretung, Berlin · 2014 · Heft 12 · S. 449 bis 453

Dokument
154890
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Baßlsperger, M.;
Ausgabe
Heft 12 / 2014
Jahrgang 57
Seiten
449 bis 453
Erschienen: 2014-12-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Die Frage, ob auch Beamte nach Beendigung des Beamtenverhältnisses einen Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich haben, wenn sie ihren Erholungsurlaub wegen Krankheit nicht einbringen konnten, ist nunmehr endgültig geklärt, denn Art. 7 Abs. 2 RL 2003/88/EG begründet sowohl nach der Rechtsprechung des EuGH als auch nach mehreren Entscheidungen des BVerwG für Beamte, die bereits aus dem aktiven Beamtenverhältnis ausgeschieden sind, sehr wohl einen solchen Rechtsanspruch.

Schlagworte

URLAUB RECHTSPRECHUNG KRANKHEIT PATIENTENUEBERLEITUNG ARBEITSUNFAEHIGKEIT BAYERN ES FORTBILDUNG ROLLE RUHESTAND LEHRER HÖHE ZEIT ERHOLUNG RICHTLINIE TOD