Mitbestimmung beim Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand Zum zuständigen Mitbestimmungsorgan beim Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand eines Beamten.
Die Personalvertretung, Berlin · 2014 · Heft 12 · S. 453 bis 456
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Hauptbrandmeister (HBM) F. beantragte am 13. 2. 2012 die Verlängerung seiner Dienstzeit um ein Jahr. Der für die Berufsfeuerwehr zuständige Fachbereich 37 der Stadt B teilte mit Schreiben vom 10. 4. 2013 mit, dass aus seiner Sicht der Verlängerung der Dienstzeit keine dienstlichen Interessen entgegenstünden. Der für die Personalbetreu-ung der Beamten zuständige Fachbereich 10 - Zentrale Dienste - der Stadt B bat mit Schreiben vom 19. 4. 2013 den Gesamtpersonalrat, den Beteiligten zu 2), dem Hinausschieben des Ruhestandes des HBM F. um ein Jahr zuzustimmen. Dieses Schreiben leitete er dem Beteiligten zu 2) üb…