Anspruch des Personalrats auf Erstattung von Rechtsanwaltsgebühren
Die Personalvertretung, Berlin · 2014 · Heft 12 · S. 463 bis 466
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Antragsteller hatte gemeint, ihm stehe bei jedem Einsatz eines Leiharbeitnehmers ein solches Mitbestimmungsrecht nach § 14 Abs. 3 und 4 AÜG zu, wonach vor der Übernahme eines Leiharbeitnehmers zur Arbeitsleistung der Personalrat des Entleiherbetriebes zu beteiligen ist. Er vertrat weiter der Auffassung, das Mitbestimmungsrecht bei der Einstellung nach § 87 Nr. 1 PersVG Berlin bei einer Beschäftigungsdauer von mehr als zwei Monaten komme auch bei einer mehrwöchigen Unterbrechung des Beschäftigungszeitraums zum Tragen. Entsprechende Feststellungsanträge lehnte das Verwaltungsgericht Berlin mit Beschluss vom 21…