Anfechtung und gleichzeitige ordentliche Kündigung eines Arbeitsvertrages
Die Personalvertretung, Berlin · 2014 · Heft 12 · S. 471 bis 478
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Rahmen einer Sicherheitsüberprüfung nach §9 SÜG NRW erfuhr das beklagte Land, dass der Kläger im Juli 2003 zu einer Jugendstrafe von sechs Monaten wegen Körperverletzung und Betrugs verurteilt worden war. Die Vollstreckung der Strafe war zur Bewährung ausgesetzt worden. Zudem wurde bekannt, dass gegen ihn in den Jahren 2007 bis 2009 - teils aufgrund einer Selbstanzeige - acht Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Körperverletzung, Diebstahl, Hausfriedensbruch, Betrug, Beleidigung und gefährliche Körperverletzung geführt worden waren. Sechs Verfahren waren gemäß §170 Abs. 2 StPO eingestellt worden. In z…