Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages mit wissenschaftlichem Personal durch Elternzeit
Die Personalvertretung, Berlin · 2014 · Heft 12 · S. 478 bis 480
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Klägerin schloss mit der Beklagten am 17.12.2003 einen Arbeitsvertrag, nach dessen §1 sie „ab 1.1.2004 als Zeitangestellte auf bestimmte Zeit nach §57b Hochschulrahmengesetz ... als vollbeschäftigte Wissenschaftliche Mitarbeiterin ... für die Zeit bis längstens zum 31.12.2007 eingestellt und aufgrund dessen sie an der T Universität H beschäftigt wurde. Nach der Geburt ihres ersten Kindes am 25.1.2007 nahm die Klägerin zwei Jahre Elternzeit in Anspruch. In dieser Zeit wurde am 14.11.2008 das zweite Kind der Klägerin geboren. Die Klägerin nahm daraufhin Elternzeit bis zum 13.11.2011 in Anspruch.