WAS BRINGT DAS ERSTE PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ?
Böhme, H.; · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2014 · Heft 12 · S. 1226 bis 1229
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Aufwendungen, die von der Pflegekasse hierfür übernommen werden, sind grundsätzlich auf den 1,5-fachen Betrag des Pflegegeldes der festgestellten Pflegestufe beschränkt. So können künftig zum Beispiel bei einer Verhinderungspflege eines Pflegebedürftigen der Pflegestufe I für Aufwendungen einer Ersatzpflege bis zu 366 Euro (244 Euro plus 122 Euro) im Kalenderjahr übernommen werden, zuzüglich eventuell entstehender notwendiger Aufwendungen bis zu einem Gesamtbetrag von 1612 Euro. Für Anspruchsberechtigte mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz gilt das 1,5-Fache der festgelegten Pflegegeldbeträge nach…