Mit dem Tod ist irgendetwas nicht in Ordnung
Jenrich, H.; · Altenheim, Hannover · 2014 · Heft 12 · S. 12
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Klar ist hingegen die definitorische Unterscheidung zwischen „natürlich und „nicht natürlich. Als „natürlich wird ein Tod verstanden, der eine krankhafte Ursache hat. „Nicht natürlich wäre aber etwa, wenn sich ein Heimbewohner bei einem Sturz den Oberschenkelhals bricht und wenig später im Krankenhaus an einer Lungenembolie stirbt. Im Umkehrschluss heißt das, dass sich hinter „nicht natürlich nicht zwangsläufig eine Straftat wie Mord oder Totschlag verbergen muss. Sub-summiert werden darunter auch „Freitod, „Unfall oder „andere Einwirkungen von außen - zu letzterem Merkmal gehören etwa unterlassene Hilfeleistung…