CareLit Fachartikel

Niederflurbetten müssen bei Bedarf bereitgestellt werden

Altenheim, Hannover · 2014 · Heft 12 · S. 30 bis 31

Dokument
154921
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Ausgabe
Heft 12 / 2014
Jahrgang 53
Seiten
30 bis 31
Erschienen: 2014-12-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Nach der Begehung einer stationären Pflegeeinrichtung hatte eine bayerische Heimaufsicht bemängelt, dass zu viele freiheitseinschränkende Maßnahmen, insbesondere durch Einsatz von Bettgittern durchgeführt würden. Viele dieser Maßnahmen seien vermeidbar. Nach der Anhörung der Einrichtung ordnete die Behörde an, die Einrichtung habe für eine konkrete Bewohnerin ein Niederflurbett anzuschaffen. Eür diese Bewohnerin hatte das Betreuungsgericht zuvor das Anbringen von Bettgittern genehmigt, allerdings nur, bis ein NiederflurbcU zur Verfügung stünde. Sobald dies der Fall sei, müsse ein solches eingesetzt werden.

Schlagworte

HEIMAUFSICHT EINRICHTUNG ENTSCHEIDUNG PFLEGEHILFSMITTEL FINANZIERUNG GERICHT BETTEN INDUSTRIE MENSCHENRECHTSVERLETZUNGEN SOFTWARE LÖSUNGEN EFFIZIENZ Altenheim Hannover