CareLit Fachartikel
Zusatzurlaub für ältere Mitarbeiter diskriminiert nicht
Altenheim, Hannover · 2014 · Heft 12 · S. 34 bis 35
Dokument
154923
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Altersbedingte Diskriminierungen sind durch das AGG verboten. Allerdings ist nicht jede altersbedingte Schlechterstellung jüngerer Mitarbeiter auch automatisch eine verbotene Diskriminierung. Schlechterstellungen und Besserstellungen wegen des Alters sind erlaubt, wenn triftige sachliche Gründe vorliegen. Wie diese Gründe ausgestaltet sein müssen, zeigt das Bundesarbeitsgericht (BAG) in seinem Urteil vom 24.10.2014 (Az. 9 AZR 956/12) auf.
Schlagworte
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
MITARBEITER
THERAPIE
DISKRIMINIERUNG
ENTSCHÄDIGUNG
MENSCHEN
FAMILIE
BERLIN
ARBEIT
BUCHHANDEL
Altenheim
Hannover