CareLit Fachartikel

Zusatzurlaub für ältere Mitarbeiter diskriminiert nicht

Altenheim, Hannover · 2014 · Heft 12 · S. 34 bis 35

Dokument
154923
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Ausgabe
Heft 12 / 2014
Jahrgang 53
Seiten
34 bis 35
Erschienen: 2014-12-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Altersbedingte Diskriminierungen sind durch das AGG verboten. Allerdings ist nicht jede altersbedingte Schlechterstellung jüngerer Mitarbeiter auch automatisch eine verbotene Diskriminierung. Schlechterstellungen und Besserstellungen wegen des Alters sind erlaubt, wenn triftige sachliche Gründe vorliegen. Wie diese Gründe ausgestaltet sein müssen, zeigt das Bundesarbeitsgericht (BAG) in seinem Urteil vom 24.10.2014 (Az. 9 AZR 956/12) auf.

Schlagworte

ARBEITGEBER ARBEITNEHMER MITARBEITER THERAPIE DISKRIMINIERUNG ENTSCHÄDIGUNG MENSCHEN FAMILIE BERLIN ARBEIT BUCHHANDEL Altenheim Hannover