CareLit Fachartikel

Zu Aufklärungszwecken kann ein Detektiveinsatz hilfreich sein

Altenheim, Hannover · 2014 · Heft 12 · S. 36 bis 37

Dokument
154924
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Ausgabe
Heft 12 / 2014
Jahrgang 53
Seiten
36 bis 37
Erschienen: 2014-12-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Die tatsächlichen Möglichkeiten des Arbeitgebers zur Sachverhaltsaufklärung sind meist begrenzt. Gemäß § 275 Abs. la Satz 3 SGB V kann der Arbeitgeber zwar verlangen, dass die Krankenkasse eine gutachtliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung zur Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers einholt. Derartige Überprüfungen verlaufen jedoch nicht immer zufriedenstellend bzw. bleibt der Arbeitgeber oftmals mit seinen weiterhin bestehenden, vagen Vermutungen zurück. Der Einsatz eines Detektives kann zumindest im Einzelfall das probate Mittel sein, um Sachverhalte aufzuklären bzw…

Schlagworte

ARBEITGEBER ARBEITNEHMER MITARBEITER ARBEITSUNFÄHIGKEIT KOSTEN KOSTENERSTATTUNG BERATER PAPIER PERSONEN ARBEIT RECHTSPRECHUNG ES WAHRSCHEINLICHKEIT BERUFE RÜCKEN BERATUNG