Spielt NRW eine Vorreiterrolle?
Tybussek, K.; Crabow, J.; · Altenheim, Hannover · 2014 · Heft 12 · S. 38 bis 41
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Überschreitung der Angemessenheitsgrenzen bei Folgeinvestitionen ist grundsätzlich anzuerkennen, wenn diese betriebsnotwendig sind. Neubau bei drohender Reduktion von Pflegeplätzen: Sofern wegen der Umsetzung der Einzelzimmerquote eine Reduktion der Pflegeplätze droht, können die investiven Kosten auf die verringerte Anzahl von Heimbewohnern umgelegt werden („Dortmunder Modell). Aus diesem Grund wegfallende Pflegeplätze, die nicht innerhalb der Einrichtung oder durch einen Ersatzneubau ersetzt werden können, können auch aus mehreren Einrichtungen in einem Neubau zusammenfasst werden („Platzpooling). Auch hie…