CareLit Fachartikel

In jedem Lohn steckt Mindestlohn

Sausen, P.; · Altenheim, Hannover · 2014 · Heft 12 · S. 42 bis 45

Dokument
154926
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Sausen, P.;
Ausgabe
Heft 12 / 2014
Jahrgang 53
Seiten
42 bis 45
Erschienen: 2014-12-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Der kommende Pflegemindestlohn nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) in Verbindung mit der Pflegearbeitsbedingungenverordnung (PflegeArbbV) wird über dem zum 1. Januar 2015 geltenden gesetzlichen „allgemeinen Mindestlohn von 8,50 Euro liegen. Man ist daher verleitet anzunehmen, dass das MiLoG keine Auswirkungen auf Arbeitgeber hat, die über 8,50 Euro je Arbeitsstunde zahlen. Dies ist aber nicht der Fall: Die Regelungen des MiLoG gelten neben dem Pflegemindestlohn.

Schlagworte

VERGÜTUNG ARBEITGEBER ARBEITNEHMER ARBEITSZEIT BEREITSCHAFTSDIENST MITARBEITER HÖHE BERLIN MENSCHEN DEMENZ BERUFSAUSBILDUNG RECHTSPRECHUNG ES ARBEITSVERHÄLTNIS HAND ZIELE