CareLit Fachartikel
In jedem Lohn steckt Mindestlohn
Sausen, P.; · Altenheim, Hannover · 2014 · Heft 12 · S. 42 bis 45
Dokument
154926
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der kommende Pflegemindestlohn nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) in Verbindung mit der Pflegearbeitsbedingungenverordnung (PflegeArbbV) wird über dem zum 1. Januar 2015 geltenden gesetzlichen „allgemeinen Mindestlohn von 8,50 Euro liegen. Man ist daher verleitet anzunehmen, dass das MiLoG keine Auswirkungen auf Arbeitgeber hat, die über 8,50 Euro je Arbeitsstunde zahlen. Dies ist aber nicht der Fall: Die Regelungen des MiLoG gelten neben dem Pflegemindestlohn.
Schlagworte
VERGÜTUNG
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
ARBEITSZEIT
BEREITSCHAFTSDIENST
MITARBEITER
HÖHE
BERLIN
MENSCHEN
DEMENZ
BERUFSAUSBILDUNG
RECHTSPRECHUNG
ES
ARBEITSVERHÄLTNIS
HAND
ZIELE