CareLit Fachartikel

Betriebsrat: Kein Anspruch auf Festanstellung

SAUSEN, P.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2014 · Heft 12 · S. 36 bis 37

Dokument
154933
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Häusliche Pflege, Hannover
Autor:innen
SAUSEN, P.;
Ausgabe
Heft 12 / 2014
Jahrgang 23
Seiten
36 bis 37
Erschienen: 2014-12-01 00:00:00
ISSN
0935-8234
DOI

Zusammenfassung

Geklagt hatte eine Mitarbeiterin, die vom 12.10.2009 bis 11.10.2010 ohne Sachgrund befristet neu eingestellt wurde. Noch vor Ablauf der Befristung wurde die Mitarbeiterin im Mai 2010 in den Betriebsrat gewählt. Ende September 2010 wurde der befristete Arbeitsvertrag um ein weiteres Jahr bis zum 11.10.20n verlängert. Am 12.07.2011 teilte die Arbeitgeberin der Mitarbeiterin schließlich schriftlich mit, dass sie nach Ende der Befristung nicht übernommen werde. Die Arbeitnehmerin wertete die Entscheidung des Chefs als Sanktion für ihre Tätigkeit als Betriebsrätin.

Schlagworte

ARBEITGEBER KOSTEN PERSONALRAT GESETZ ENTSCHEIDUNG SOZIALAMT ARBEITSVERHÄLTNIS HÖHE EPILEPSIE LEISTUNG BERLIN Häusliche Pflege Hannover