CareLit Fachartikel
Betriebsrat: Kein Anspruch auf Festanstellung
SAUSEN, P.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2014 · Heft 12 · S. 36 bis 37
Dokument
154933
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Geklagt hatte eine Mitarbeiterin, die vom 12.10.2009 bis 11.10.2010 ohne Sachgrund befristet neu eingestellt wurde. Noch vor Ablauf der Befristung wurde die Mitarbeiterin im Mai 2010 in den Betriebsrat gewählt. Ende September 2010 wurde der befristete Arbeitsvertrag um ein weiteres Jahr bis zum 11.10.20n verlängert. Am 12.07.2011 teilte die Arbeitgeberin der Mitarbeiterin schließlich schriftlich mit, dass sie nach Ende der Befristung nicht übernommen werde. Die Arbeitnehmerin wertete die Entscheidung des Chefs als Sanktion für ihre Tätigkeit als Betriebsrätin.
Schlagworte
ARBEITGEBER
KOSTEN
PERSONALRAT
GESETZ
ENTSCHEIDUNG
SOZIALAMT
ARBEITSVERHÄLTNIS
HÖHE
EPILEPSIE
LEISTUNG
BERLIN
Häusliche Pflege
Hannover