CareLit Fachartikel
Schon bald Pflicht: Notfallpläne für Aufzüge
Thalmayr, M.; · kma Das Gesundheitsmagazin, Wegscheid · 2014 · Heft 12 · S. 62 bis 63
Dokument
154977
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach Verabschiedung im Bundesrat wird vom 1. Januar 2015 an gelten: Für jede Aufzugsanlage muss ein Notfallplan erstellt und in deren unmittelbarem Umfeld für den Aufzugwärter und für den Notdienst deutlich sichtbar angebracht werden. Ein Jahr lang haben die Verantwortlichen Zeit, diese neue Forderung der Betriebssicherheitsverordnung umzusetzen.
Schlagworte
SERVICE
ARBEITGEBER
MANAGEMENT
MITARBEITER
NOTARZT
NOTFALLBEHANDLUNG
Verabschiedung
Bundesrat
Januar
Gelten
Aufzugsanlage
Notfallplan
Erstellt
Deren
Unmittelbarem
Umfeld