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Schon bald Pflicht: Notfallpläne für Aufzüge

Thalmayr, M.; · kma Das Gesundheitsmagazin, Wegscheid · 2014 · Heft 12 · S. 62 bis 63

Dokument
154977
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
kma Das Gesundheitsmagazin, Wegscheid
Autor:innen
Thalmayr, M.;
Ausgabe
Heft 12 / 2014
Jahrgang 19
Seiten
62 bis 63
Erschienen: 2014-12-01 00:00:00
ISSN
1439-3514
DOI

Zusammenfassung

Nach Verabschiedung im Bundesrat wird vom 1. Januar 2015 an gelten: Für jede Aufzugsanlage muss ein Notfallplan erstellt und in deren unmittelbarem Umfeld für den Aufzugwärter und für den Notdienst deutlich sichtbar angebracht werden. Ein Jahr lang haben die Verantwortlichen Zeit, diese neue Forderung der Betriebssicherheitsverordnung umzusetzen.

Schlagworte

SERVICE ARBEITGEBER MANAGEMENT MITARBEITER NOTARZT NOTFALLBEHANDLUNG ZEIT PERSONEN FEUERWEHR BERATER AUFMERKSAMKEIT LICHT GLÜCK AUFSCHUB FREUDE PATIENTEN