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GEPA: Das gilt jetzt für Pflegeheime in NRW

KISSENKÖTTER, H.; VOOSHOLZ, F.; · Health & Care Management, Bad Wörishofen · 2014 · Heft 12 · S. 54 bis 55

Dokument
155042
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Health & Care Management, Bad Wörishofen
Autor:innen
KISSENKÖTTER, H.; VOOSHOLZ, F.;
Ausgabe
Heft 12 / 2014
Jahrgang 5
Seiten
54 bis 55
Erschienen: 2014-12-01 00:00:00
ISSN
2191-2432
DOI

Zusammenfassung

Anfang Oktober hat der nordrhein-westfälische Landtag das GEPA angenommen. Das ist die Kurzform für „Gesetz zur Entwicklung und Stärkung einer demografie-festen, teilhabeorientierten Infrastruktur und zur Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität von Wohnund Betreuungsangeboten für ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen. Durch das Gesetz kommen auf die Pflegeeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen (NRW) Änderungen zu. So müssen sich die Einrichtungen auf Änderungen in der gesonderten Berechnung von Investitionskosten als auch auf Änderungen in deren buchhalterischer Behandlung und Bilan…

Schlagworte

INSTANDHALTUNG ANLAGEVERMÖGEN GESETZ HESSEN BILANZIERUNG NORDRHEIN-WESTFALEN PFLEGEHEIME LANDESREGIERUNG MENSCHEN BUCHFÜHRUNG JAHRESABSCHLUSS HÖHE BETTEN Health & Care Management Bad Wörishofen