GEPA: Das gilt jetzt für Pflegeheime in NRW
KISSENKÖTTER, H.; VOOSHOLZ, F.; · Health & Care Management, Bad Wörishofen · 2014 · Heft 12 · S. 54 bis 55
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Anfang Oktober hat der nordrhein-westfälische Landtag das GEPA angenommen. Das ist die Kurzform für „Gesetz zur Entwicklung und Stärkung einer demografie-festen, teilhabeorientierten Infrastruktur und zur Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität von Wohnund Betreuungsangeboten für ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen. Durch das Gesetz kommen auf die Pflegeeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen (NRW) Änderungen zu. So müssen sich die Einrichtungen auf Änderungen in der gesonderten Berechnung von Investitionskosten als auch auf Änderungen in deren buchhalterischer Behandlung und Bilan…