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QM in der Verwaltung, Teil 2 Privatpost: Briefgeheimnis sicherstellen!

Care konkret, Hannover · 2014 · Heft 11 · S. 9

Dokument
155146
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Care konkret, Hannover
Autor:innen
Ausgabe
Heft 11 / 2014
Jahrgang 17
Seiten
9
Erschienen: 2014-11-28 00:00:00
ISSN
1435-9286
DOI

Zusammenfassung

Die private Post unterliegt dem Briefund Postgeheimnis, das in Artikel 10 des Grundgesetzes verankert ist. Die Verletzung dieses Rechts steht unter Strafe und kann nach § 202 Strafgesetzbuch mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden. Für Postboten drohen nach § 206 bei Verletzung der Briefund Postgeheimnisses bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Im normalen Alltag haben wir hier ein sehr praktisches Vorgehen zur Sicherung dieses Grundrechts entwickelt. Der Postbote überbringt den verschlossenen Brief und wirft diesen in unseren persönlichen verschlossenen Briefkasten.

Schlagworte

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