CareLit Fachartikel
QM in der Verwaltung, Teil 2 Privatpost: Briefgeheimnis sicherstellen!
Care konkret, Hannover · 2014 · Heft 11 · S. 9
Dokument
155146
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die private Post unterliegt dem Briefund Postgeheimnis, das in Artikel 10 des Grundgesetzes verankert ist. Die Verletzung dieses Rechts steht unter Strafe und kann nach § 202 Strafgesetzbuch mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden. Für Postboten drohen nach § 206 bei Verletzung der Briefund Postgeheimnisses bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Im normalen Alltag haben wir hier ein sehr praktisches Vorgehen zur Sicherung dieses Grundrechts entwickelt. Der Postbote überbringt den verschlossenen Brief und wirft diesen in unseren persönlichen verschlossenen Briefkasten.
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