Verpflichtende Preisinformation
Wagner-Kreimer, R.; · Österreichische Ärztezeitung, Wien · 2014 · Heft 11 · S. 15 bis 16
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Neu hinzugefügt wurde Abs. la. Damit soll gewährleistet werden, dass der Arzt vorab eine klare Preisinformation über die von ihm zu erbringende ärztliche Leistung zur Verfügung stellen muss für den Fall, dass keine direkte Abrechnung mit einem inländischen Träger der Sozialversicherung oder der Krankenfürsorge erfolgt. Nach der ärztlichen Leistung muss der Arzt dem Betroffenen für die Beratung oder Behandlung eine Rechnung ausstellen. Diese Vorgangsweise korrespondiert mit den europarechtlichen Regelungen über die Erstattung von Behandlungskosten im Rahmen der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung. Ebenso…