Vernichtung von Krankenakten nach elektronischer Archivierung?
Das Krankenhaus, Berlin · 2014 · Heft 12 · S. 1219 bis 1221
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Rein rechtlich wird dem Krankenhausträger lediglich die Vorgabe gemacht, überhaupt eine hinreichende Dokumentation und anschließende Archivierung des Behandlungsverlaufs vorzunehmen. In welcher Weise dies zu geschehen hat, ist nicht umfassend geregelt. Der Krankenhausträger muss jedoch ein Verfahren wählen, welches eine Reproduzierbarkeit der Unterlagen innerhalb der gesetzlichen oder auf dem Verordnungsweg bestimmten Aufbewahrungsfristen gewährleistet. Die ausschließliche digitale Dokumentation und Archivierung und gleichzeitige Vernichtung der Originalunterlagen ist damit grundsätzlich als rechtlich zulässig a…