CareLit Fachartikel
Hohe Brisanz für Träger privater Heime
BUSSEK, K.; · Care konkret, Hannover · 2014 · Heft 12 · S. 8
Dokument
155218
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das am 17. Oktober vom Bundestag verabschiedete Pflegestärkungsgesetz 1 mit Wirkung zum 1. Januar 2015 enthält einen Passus, der im Verhandlungsalltag der Pflegesatzverhandlungen mit den beteiligten Kostenträgern (Pflegekassen und Sozialhilfeträger) große Bedeutung haben wird: Die Entlohnung der Mitarbeiter nach Tarif bzw. nach entsprechenden einem Tarifvertrag gleichkommenden Regelungen im Kirchenrecht ist immer wirtschaftlich und i:i bei der Kalkulation und Verhandlung der Pflegesätze anzuerkennen.
Schlagworte
PERSONALKOSTEN
TARIFVERTRAG
WIRKUNG
PFLEGE
PFLEGESATZ
SOZIALHILFETRÄGER
BERLIN
HÖHE
ES
Care konkret
Hannover