CareLit Fachartikel

Ethische Unbedenklichkeit bestätigen lassen

Mehrholz, J.; · physiopraxis, Stuttgart · 2009 · Heft 4 · S. 22

Dokument
155232
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
physiopraxis, Stuttgart
Autor:innen
Mehrholz, J.;
Ausgabe
Heft 4 / 2009
Jahrgang 7
Seiten
22
Erschienen: 2009-04-01 00:00:00
ISSN
1439-023X.61504
DOI

Zusammenfassung

Für Wissenschaftler ist es vor der Durchführung einer Patientenstudie verpflichtend, einen sogenannten Ethikantrag zu stellen. Diesen Antrag bearbeitet eine Ethikkommission. Die Kommission hat die Aufgabe, abzuwägen, ob die Untersuchung wichtige humanitäre Verpflichtungen respektiert, beispielsweise die Deklaration von Helsinki von 1964.

Schlagworte

ETHIKKOMMISSION STUDIE THERAPIE VORSCHRIFTEN WISSENSCHAFT ALTERNATIVE AINS PATIENTEN HOFFNUNG FORSCHUNG MENSCHEN TEILNAHMEVERWEIGERUNG SPRACHE DEUTSCHLAND ETHIKKOMMISSIONEN VERSICHERUNG