CareLit Fachartikel
Interaktionsfähigkeiten gefragt
Hirschmann, E.; · physiopraxis, Stuttgart · 2009 · Heft 3 · S. 12 bis 14
Dokument
155241
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Besondere an einer Dienstleistung ist, dass sie Dienste jeder Art beinhalten kann, ohne dass diese Arbeiten zu einem Erfolg führen müssen. Einer Dienstleistung liegt immer eine vertragliche Vereinbarung -der sogenannte Dienstvertrag - zugrunde. Dieser Vertrag verpflichtet einen Leistungsanbieter wie zum Beispiel einen Physiotherapeu-ten dazu, die zugesagte Leistung zu erbringen. Gleichzeitig wird der Dienstleistungsnehmer damit zur Gewährung einer vereinbarten Vergütung verpflichtet (§611, Abs. 1, 2 BGB).
Schlagworte
VERSORGUNGSBEREICH
INTERAKTION
PHYSIOTHERAPIE
PATIENT
THERAPIE
BEZIEHUNG
Dienstleistung
Verpflichtet
Einen
Besondere
Dienste
Jeder
Beinhalten
Arbeiten
Einem
Erfolg