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BGH: Honorararzt ist kein Wahlarzt

führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2014 · Heft 11 · S. 1080 bis 1081

Dokument
155388
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen
Autor:innen
Ausgabe
Heft 11 / 2014
Jahrgang 31
Seiten
1080 bis 1081
Erschienen: 2014-11-01 00:00:00
ISSN
0175-4548
DOI

Zusammenfassung

Noch liegt nur eine Pressemitteilung des BGH vor. Aber schon jetzt schlägt sein Urteil vom 18. Oktober 2014 hohe Wellen: Danach nämlich kann ein Honorararzt, der auf Kooperationsvertragsbasis für ein Krankenhaus tätig ist, kein Wahlarzt im Sinne der internen Wahlarztkette nach § 17 Abs. 3 Satz 1 KHEntgG sein. Eine vom Patienten an ihn gezahlte Vergütung ist zurückzuzahlen. Das gilt selbst dann, wenn sich der Patient in einer Vereinbarung mit dem Honorararzt mit dessen Abrechnung einverstanden erklärt hat.

Schlagworte

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