CareLit Fachartikel
BGH: Honorararzt ist kein Wahlarzt
führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2014 · Heft 11 · S. 1080 bis 1081
Dokument
155388
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Noch liegt nur eine Pressemitteilung des BGH vor. Aber schon jetzt schlägt sein Urteil vom 18. Oktober 2014 hohe Wellen: Danach nämlich kann ein Honorararzt, der auf Kooperationsvertragsbasis für ein Krankenhaus tätig ist, kein Wahlarzt im Sinne der internen Wahlarztkette nach § 17 Abs. 3 Satz 1 KHEntgG sein. Eine vom Patienten an ihn gezahlte Vergütung ist zurückzuzahlen. Das gilt selbst dann, wenn sich der Patient in einer Vereinbarung mit dem Honorararzt mit dessen Abrechnung einverstanden erklärt hat.
Schlagworte
BUNDESGERICHTSHOF
KRANKENHAUSTRÄGER
URTEIL
VEREINBARUNG
KRANKENHAUS
LEISTUNGSABRECHNUNG
PATIENTEN
RECHTSPRECHUNG
KRANKENHÄUSER
NEUROCHIRURGEN
PRAXIS
LEISTUNG
ES
HONORAR
TELEFON
führen und wirtschaften im Krankenhaus