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Generikaabschlag für Nicht-Generika? - Risiken und Nebenwirkungen beim Co-Marketing

Thiermann, A.; Grundmann, S.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2014 · Heft 11 · S. 500 bis 509

Dokument
155393
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Thiermann, A.; Grundmann, S.;
Ausgabe
Heft 11 / 2014
Jahrgang 36
Seiten
500 bis 509
Erschienen: 2014-11-30 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Seit 2006 unterliegen Generika dem sogenannten Generikaabschlag nach § 30a Abs. 3 Sozialgesetzbuch V (SGBV). Neben den Generika sind auch die Referenzarzneimittel, also die patentfreien Originale der Generika, abschlagspflichtig. Der Abschlag wurde eingeführt, weil Generikahersteller in starkem Wettbewerb untereinander eine offensive Rabattpraxis betrieben. Durch hohe Barrabatte oder Naturalrabatte wollten Gcnerikahcrsteller Apotheken dazu bringen, ihre Produkte und nicht die eines Wettbewerbers abzugeben. Der Gesetzgeber reagierte damals auf zweierlei Weise auf diese Rabattpraxis: Zum einen verbot er Geldund Na…

Schlagworte

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