Generikaabschlag für Nicht-Generika? - Risiken und Nebenwirkungen beim Co-Marketing
Thiermann, A.; Grundmann, S.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2014 · Heft 11 · S. 500 bis 509
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seit 2006 unterliegen Generika dem sogenannten Generikaabschlag nach § 30a Abs. 3 Sozialgesetzbuch V (SGBV). Neben den Generika sind auch die Referenzarzneimittel, also die patentfreien Originale der Generika, abschlagspflichtig. Der Abschlag wurde eingeführt, weil Generikahersteller in starkem Wettbewerb untereinander eine offensive Rabattpraxis betrieben. Durch hohe Barrabatte oder Naturalrabatte wollten Gcnerikahcrsteller Apotheken dazu bringen, ihre Produkte und nicht die eines Wettbewerbers abzugeben. Der Gesetzgeber reagierte damals auf zweierlei Weise auf diese Rabattpraxis: Zum einen verbot er Geldund Na…