CareLit Fachartikel

Arzneimittelrechtliche Anordnungen für eine tierärztliche Hausapotheke

Pharma Recht, Frankfurt · 2014 · Heft 11 · S. 524 bis 537

Dokument
155396
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 11 / 2014
Jahrgang 36
Seiten
524 bis 537
Erschienen: 2014-11-30 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Im Rahmen der Gefahrenabwehr nach § 69 Abs. 1 Satz 1 AMG ist es nicht erforderlich, dass Verstöße zum Zeitpunkt des Beschcidscrlasscs noch immer vorhanden sind. Es reicht aus, wenn die Behörde konkrete Verstöße in der Vergangenheit aufzeigt und ein Bedürfnis für behördliches Einschreiten darüber hinaus fortbesteht.

Schlagworte

ARZNEIMITTEL HERSTELLUNG IDENTITÄT TIER RECHTSPRECHUNG VORSCHRIFTEN ES TIERE PRAXIS DEUTSCHLAND SCHREIBEN GESUNDHEIT LEBENSMITTELSICHERHEIT LÖSUNGEN WASSER DOKUMENTATION