CareLit Fachartikel
Arzneimittelrechtliche Anordnungen für eine tierärztliche Hausapotheke
Pharma Recht, Frankfurt · 2014 · Heft 11 · S. 524 bis 537
Dokument
155396
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Rahmen der Gefahrenabwehr nach § 69 Abs. 1 Satz 1 AMG ist es nicht erforderlich, dass Verstöße zum Zeitpunkt des Beschcidscrlasscs noch immer vorhanden sind. Es reicht aus, wenn die Behörde konkrete Verstöße in der Vergangenheit aufzeigt und ein Bedürfnis für behördliches Einschreiten darüber hinaus fortbesteht.
Schlagworte
ARZNEIMITTEL
HERSTELLUNG
IDENTITÄT
TIER
RECHTSPRECHUNG
VORSCHRIFTEN
ES
TIERE
PRAXIS
DEUTSCHLAND
SCHREIBEN
GESUNDHEIT
LEBENSMITTELSICHERHEIT
LÖSUNGEN
WASSER
DOKUMENTATION