CareLit Fachartikel

Abgrenzung Arzneimittel/Kosmetika LFGB § 2 V; AMG § 1 I Nr. 1

Pharma Recht, Frankfurt · 2014 · Heft 11 · S. 541 bis 546

Dokument
155398
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 11 / 2014
Jahrgang 36
Seiten
541 bis 546
Erschienen: 2014-11-30 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Kosmetische Mittel sind gemäß § 2 Abs. 5 LFGB Stoffe oder Gemische aus Stoffen, die ausschließlich oder überwiegend dazu bestimmt sind, äußerlich am Körper des Menschen oder in seiner Mundhöhle zur Reinigung, zum Schutz, zur Erhaltung eines guten Zustandes, zur Parfümierung, zur Veränderung des Aussehens oder dazu angewendet zu werden, den Körpergeruch zu be-einflussen. Arzneimittel sind gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 AMG u.a. Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, die zur Anwendung im oder am menschlichen oder tierischen Körper bestimmt sind und als Mittel mit Eigenschaften zur Heilung oder Linderung oder zur Verhütung…

Schlagworte

ARZNEIMITTEL WIRKUNG NEURODERMITIS MARKETING PFLEGE HAUT KOSMETIKA MENSCHEN RECHTSPRECHUNG WISSENSCHAFT APOTHEKEN INTERNET BROSCHÜREN LEBEN FRAUEN RATGEBER