Schub für Projekte der Integrierten Versorgung?
KLINGBEIL, D.; · Care konkret, Hannover · 2014 · Heft 11 · S. 3
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die begriffliche Veränderung der „Integrierten Versorgung hin zur „Besonderen Versorgung spiegelt sich unter anderem darin wieder, dass beantragte Versorgungsprojekte nicht mehr zwingend einem sek-torenübergreifenden Ansatz folgen müssen. Auch der Zeitrahmen, in dem Projekte ihre Wirtschaftlichkeit belegen müssen, ist auf vier Jahre ausgedehnt; und die Rolle der Aufsichtsbehörden ist nun stärker auf eine reaktive Funktion ausgerichtet. Neuen Schub für besondere Versorgungen soll zudem ein beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) einzurichtender Innovationsfonds (§ 92a) bringen. Dieser soll jährlich 300 Mio. Euro…