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Abgrenzung Arzneimittel/Kosmetika LFGB $ 2 V; AMG § 1 I Nr. 1

Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2014 · Heft 12 · S. 254 bis 258

Dokument
155441
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 12 / 2014
Jahrgang 18
Seiten
254 bis 258
Erschienen: 2014-12-15 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Kosmetische Mittel sind gemäß § 2 Abs. 5 LFGB Stoffe oder Gemische aus Stoffen, die ausschließlich oder überwiegend dazu bestimmt sind, äußerlich am Körper des Menschen oder in seiner Mundhöhle zur Reinigung, zum Schutz, zur Erhaltung eines guten Zustandes, zur Parfümierung, zur Veränderung des Aussehens oder dazu angewendet zu werden, den Körpergeruch zu be-einflussen. Arzneimittel sind gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 AMG u.a. Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, die zur Anwendung im oder am menschlichen oder tierischen Körper bestimmt sind und als Mittel mit Eigenschaften zur Heilung oder Linderung oder zur Verhütung…

Schlagworte

ARZNEIMITTEL WIRKUNG NEURODERMITIS MARKETING HAUT PFLEGE KOSMETIKA MENSCHEN WISSENSCHAFT APOTHEKEN INTERNET BROSCHÜREN LEBEN FRAUEN RECHTSPRECHUNG RATGEBER