Abgrenzung Arzneimittel/Kosmetika LFGB $ 2 V; AMG § 1 I Nr. 1
Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2014 · Heft 12 · S. 254 bis 258
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Kosmetische Mittel sind gemäß § 2 Abs. 5 LFGB Stoffe oder Gemische aus Stoffen, die ausschließlich oder überwiegend dazu bestimmt sind, äußerlich am Körper des Menschen oder in seiner Mundhöhle zur Reinigung, zum Schutz, zur Erhaltung eines guten Zustandes, zur Parfümierung, zur Veränderung des Aussehens oder dazu angewendet zu werden, den Körpergeruch zu be-einflussen. Arzneimittel sind gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 AMG u.a. Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, die zur Anwendung im oder am menschlichen oder tierischen Körper bestimmt sind und als Mittel mit Eigenschaften zur Heilung oder Linderung oder zur Verhütung…