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Zulässigkeit eines Rohmilch-Automaten nur am Ort der MiTchgewinnung Verordnung (EG) 882/2004 Art. 54 Abs. 1 und 2 Nr. b); LFGB § 39 Abs. 2; Tier-LMHV § 17 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1

Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2014 · Heft 12 · S. 269 bis 277

Dokument
155443
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 12 / 2014
Jahrgang 18
Seiten
269 bis 277
Erschienen: 2014-12-15 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Der Kläger führt zusammen mit seiner Ehefrau einen landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetrieb mit dem Schwerpunkt Milcherzeugung. Der Stammbetrieb befindet sich in der Hauptstraße ... und umfasst die Betriebswohnung der Familie, das landwirtschaftliche Büro, den Notstall, mehrere Maschinenhallen, ein Getrcidclagcr, die Werkstatt für Landtechnik sowie das Spritzmitteilager. Dort hat der Kläger auch einen Milchautomaten zur Abgabe von Rohmilch an Kunden aufgestellt. Die in ca. zwei Kilometern Entfernung hiervon im Gewann „W ... im Jahr 1996 errichtete weitere Betriebsstätte umfasst im Wesentlichen den neuen Stall für…

Schlagworte

BEHÖRDE VORSCHRIFTEN RECHTSPRECHUNG VERBOT RECHT UNTERNEHMEN FAMILIE HYGIENE MILCH BEURTEILUNG SYNDROM VERSTÄNDNIS HÖHE GESUNDHEIT ROLLE TIERE