Neuregelungen im Krankenhausfinanzierungsrecht
Romeyke, T.; Weis, R.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2014 · Heft 12 · S. 65 bis 67
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Durch die Selbstverwaltung, den GKV-Spitzen-verbond und die Deutsche Krankenhausgesellschaft wurde unter Ausschluss der Leistungserbringer im Gesundheitswesen nahezu unbe-merkteine wesentliche Änderung des Krankenhausfinanzierungsrechts beschlossen. Demnach trat zum 1. September 2014 und erstmals für Behandlungsfälle ab dem 1 Januar 2015 die Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV) in Kraft. Rechtssetzungskompetenz hierzu haben die beiden genannten Institutionen durch die gesetzliche Ermächtigung in§ i/cAbs. 2 KHG. Die PrüfvV erhält hierdurch Verbindlichkeit für alle Bundesländer und die beteiligten Leistungserbringe…