Überlegungen zur Einordnung der Rechtsstellung der Schwerbehindertenvertretung- Der Fall der Betroffenheit in eigener Sache ist im Schwerbehindertenrecht nicht vorgesehen (BAG; Ur…
Hengels, S.; Beyer, C.; · Behindertenrecht, Stuttgart · 2014 · Heft 12 · S. 185 bis 190
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die speziellen Aufgaben der Schwerbehindertenvertre-tung sind dem gegenüber weitergehend. Sie fördert ebenfalls die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den Betrieb oder die Dienststelle. Darüber hinaus vertritt sie gemäß § 95 Abs. 1 Satz 1 SGB IX ihre Interessen in dem Betrieb oder der Dienststelle und steht ihnen beratend und helfend zur Seite. Außerdem unterstützt sie Beschäftigte bei Anträgen an die nach § 69 Abs. 1 SGB IX zuständigen Behörden auf Feststellung einer Behinderung, ihres Grades und einer Schwer-behinderung sowie bei Anträgen auf Gleichstellung an die Agentur für Arbeit (§ 95 Abs. 1 Satz…