Sozialmedizinische Begutachtung als Aufgabe des öffentlichen Gesundheitsdienstes
Lederer, P.; · Public Health Forum, Berlin · 2014 · Heft 12 · S. 15 bis 17
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der öffentliche Gesundheitsdienst (OGD) steht in der Tradition einer Medizinalgesetzgebung der Obrigkeit, die sich bis auf mittelalterliche kaiserliche Edikte zurückführen lässt. Die Festlegungen der Gutachtertätigkeit im Sinne von gutachterlicher Ent-scheidung im Einzelfall für die Obrigkeit entwickelten sich neben der Ortshygiene und der Medizinalaufsicht im Zeitalter der Aufklärung. So ist im Buch „Das Medicinalwesen des preußischen Staates in den Jahren 1844-1852 dargelegt: „Nicht minder aber dient sie (die Medicinal-Polizey, Anm. d. Verf.) der erwähnten zweiten Thätigkeit der Staatsgewalt in sehr wirksamer…