Austritt aus Arbeitgeberverband GG Art. 9 Abs. 3; BGB §§ 38, 39 Abs. 2
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2014 · Heft 12 · S. 704 bis 706
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Für den Austritt aus einer Gewerkschaft hat der Senat (BGH, Urteil vom 4. 7. 1977 - II ZR 30/76, WM 1977, 1166, 1168; Urteil vom 22. 9. 1980 - II ZR 34/80, ZIP 1980, 999f. ) bereits entschieden, dass dem einzelnen Mitglied mit Rücksicht auf das Bestandsinteresse der Koalition als solcher und ihr Recht, die Arbeitsund Wirtschaftsbedingungen zu wahren und zu fördern, das ebenfalls durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützt ist, die Einhaltung einer maßvollen Kündigungsfrist zuzumuten ist. Art. 9 Abs. 3 GG verbietet nicht etwa jegliche Kündigungsfrist. Denn das Mitglied eines Vereins wird in seinem Grundrecht aus Art. 9 Abs.…