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Austritt aus Arbeitgeberverband GG Art. 9 Abs. 3; BGB §§ 38, 39 Abs. 2

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2014 · Heft 12 · S. 704 bis 706

Dokument
155669
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 12 / 2014
Jahrgang 28
Seiten
704 bis 706
Erschienen: 2014-12-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Für den Austritt aus einer Gewerkschaft hat der Senat (BGH, Urteil vom 4. 7. 1977 - II ZR 30/76, WM 1977, 1166, 1168; Urteil vom 22. 9. 1980 - II ZR 34/80, ZIP 1980, 999f. ) bereits entschieden, dass dem einzelnen Mitglied mit Rücksicht auf das Bestandsinteresse der Koalition als solcher und ihr Recht, die Arbeitsund Wirtschaftsbedingungen zu wahren und zu fördern, das ebenfalls durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützt ist, die Einhaltung einer maßvollen Kündigungsfrist zuzumuten ist. Art. 9 Abs. 3 GG verbietet nicht etwa jegliche Kündigungsfrist. Denn das Mitglied eines Vereins wird in seinem Grundrecht aus Art. 9 Abs.…

Schlagworte

URTEIL BUNDESGERICHTSHOF GEWERKSCHAFT KÜNDIGUNG ARBEITSRECHT VEREINIGUNG SCHREIBEN FREIHEIT GEWERKSCHAFTEN WAHRNEHMUNG BERATUNG INVESTITIONEN RECHTSPRECHUNG LICHT ZWANG ZEIT