CareLit Fachartikel
Das Heilmittelwerbegesetz Beherzt werben - seriös bleiben!
Zillessen, A.; · physiopraxis, Stuttgart · 2005 · Heft 6 · S. 46 bis 48
Dokument
155814
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Längst vorbei sind die Zeiten, in denen Praxisschilder nur schwarzweiß und höchstens 40 mal 60cm groß sein durften. Heute sind mannshohe Leuchtreklamen, Banner auf Fußballfeldern und farbenfrohe Fahnen erlaubt. Grenzen für die Physio-Werbung gibt es den-noch: Durch das „Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens - besser bekannt unter dem weniger amtlichen Begriff „Heilmittelwerbegesetz -sind sie geregelt.
Schlagworte
MARKETING
GESETZ
PHYSIOTHERAPIE
THERAPIE
HEILMITTELWERBEGESETZ
GESUNDHEITSWESEN
WERBUNG
ERGOTHERAPEUTEN
PATIENTEN
MENSCHEN
TIERE
GESUNDHEIT
PRAXIS
VERTRAUEN
MASSAGE
VERSTÄNDNIS