CareLit Fachartikel

Konkurrenzschutzklauseln in Hebammen-Kooperationsverträgen nur begrenzt wirksam

Hirschmüller, A.-K.; · Hebammenforum, Karlsruhe · 2015 · Heft 1 · S. 38 bis 39

Dokument
155908
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Hebammenforum, Karlsruhe
Autor:innen
Hirschmüller, A.-K.;
Ausgabe
Heft 1 / 2015
Jahrgang 16
Seiten
38 bis 39
Erschienen: 2015-01-01 00:00:00
ISSN
1611-4566
DOI

Zusammenfassung

Das Oberlandesgericht München hat Anfang des Jahres 2014 entschieden * dass Konkurrenzschutzklauseln in Kooperationsverträgen zwischen Hebammen nur begrenzt wirksam sind - also Klauseln, in denen sich eine Vertragspartnerin verpflichtet, nach Beendigung der Zusammenarbeit auf Wettbewerb zu verzichten. Eine solche Vereinbarung bedarf einer angemessenen zeitlichen und örtlichen Begrenzung und eventuell auch einer Karenzentschädigung.

Schlagworte

VERTRAG ZUSAMMENARBEIT GERICHT HEBAMME ARZTPRAXIS ENTSCHEIDUNG VERTRÄGE NAMEN STRAFE PRAXIS RECHTSPRECHUNG ZEIT PATIENTEN Hebammenforum Karlsruhe