CareLit Fachartikel
Konkurrenzschutzklauseln in Hebammen-Kooperationsverträgen nur begrenzt wirksam
Hirschmüller, A.-K.; · Hebammenforum, Karlsruhe · 2015 · Heft 1 · S. 38 bis 39
Dokument
155908
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Oberlandesgericht München hat Anfang des Jahres 2014 entschieden * dass Konkurrenzschutzklauseln in Kooperationsverträgen zwischen Hebammen nur begrenzt wirksam sind - also Klauseln, in denen sich eine Vertragspartnerin verpflichtet, nach Beendigung der Zusammenarbeit auf Wettbewerb zu verzichten. Eine solche Vereinbarung bedarf einer angemessenen zeitlichen und örtlichen Begrenzung und eventuell auch einer Karenzentschädigung.
Schlagworte
VERTRAG
ZUSAMMENARBEIT
GERICHT
HEBAMME
ARZTPRAXIS
ENTSCHEIDUNG
VERTRÄGE
NAMEN
STRAFE
PRAXIS
RECHTSPRECHUNG
ZEIT
PATIENTEN
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