CareLit Fachartikel
Trotz klarer Rechtsprechung hält der Zwist um Hilfsmittel an
Altenheim, Hannover · 2015 · Heft 1 · S. 30 bis 31
Dokument
155915
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zur Klarstellung ist der Abgrenzungskatalog der Spitzenverbände der Krankenkassen - zugleich handelnd als Spitzenverbände der Pflege-kassen - zur Hilfsmittelversorgung in stationären Pflegeeinrichtungen vom 26. 3. 2007 erlassen worden. Vom Grundsatz ergibt sich aus dieser Empfehlung, dass für den üblichen Betrieb notwendige Hilfen, die auch für die Nutzung mehrerer Bewohner geeignet sind, zur Ausstattung eines Pflegeheims gehören. Dabei erfolgt die Orientierung an dem üblichen Standard.
Schlagworte
PFLEGEHILFSMITTEL
RECHTSPRECHUNG
REHABILITATION
ALTENHEIM
LEBEN
URTEIL
PRAXIS
ORIENTIERUNG
ES
SPRACHE
RECHTSANWÄLTE
PFLEGEHEIME
Hannover