Müssen Arbeitgeber Acht geben, dass Mitarbeiter Urlaub nehmen?
Altenheim, Hannover · 2015 · Heft 1 · S. 32 bis 33
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In dem vom LAG Berlin-Brandenburg entschie-denen Verfahren verlangte ein Mitarbeiter von seinem Arbeitgeber nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Jahre 2013, dass dieser den ausstehenden Urlaub für das Jahr 2012 ausbezahlen sollte. Der Chef lehnte das mit der Begründung ab, dass der Mitarbeiter den Urlaubsanspruch während des Arbeitsverhältnisses weder bis zum 1. Januar 2013 noch bis zum Ende des Übertragungszeitraums am 31. März 2013 geltend gemacht hatte. Der Arbeitgeber stützte sich auf die Regel, wonach Urlaub verfällt, wenn er vom Mitarbeiter nicht im Urlaubsjahr selber oder aber im Übertragungszeitra…