CareLit Fachartikel
Wiedereingliederung: Eine Rückkehr auf Raten
Bierther, l.; · Altenheim, Hannover · 2015 · Heft 1 · S. 34 bis 35
Dokument
155917
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ist der Mitarbeiter Ihrer Pflegeeinrichtung arbeitsunfähig, so ist er nicht in der Lage, seine arbeitsvertraglich Verpflichtung zu erfüllen. Eine solche Arbeitsleistung müssen Sie nicht annehmen, d.h. Sie müssen den Mitarbeiter nicht beschäftigen und auch nicht bezahlen. Das Gleiche gilt auch bei einer ärztlich verordneten Wiedereingliederung.
Schlagworte
WIEDEREINGLIEDERUNG
MITARBEITER
ARBEITNEHMER
KÜNDIGUNG
ALTENHEIM
ARBEITSUNFÄHIGKEIT
SCHREIBEN
ARBEITSLEISTUNG
HAND
BESCHEINIGUNG
ESSEN
MENSCHEN
RECHTSPRECHUNG
LÖSUNGEN
ZIELE
Hannover