CareLit Fachartikel

Wiedereingliederung: Eine Rückkehr auf Raten

Bierther, l.; · Altenheim, Hannover · 2015 · Heft 1 · S. 34 bis 35

Dokument
155917
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Bierther, l.;
Ausgabe
Heft 1 / 2015
Jahrgang 54
Seiten
34 bis 35
Erschienen: 2015-01-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Ist der Mitarbeiter Ihrer Pflegeeinrichtung arbeitsunfähig, so ist er nicht in der Lage, seine arbeitsvertraglich Verpflichtung zu erfüllen. Eine solche Arbeitsleistung müssen Sie nicht annehmen, d.h. Sie müssen den Mitarbeiter nicht beschäftigen und auch nicht bezahlen. Das Gleiche gilt auch bei einer ärztlich verordneten Wiedereingliederung.

Schlagworte

WIEDEREINGLIEDERUNG MITARBEITER ARBEITNEHMER KÜNDIGUNG ALTENHEIM ARBEITSUNFÄHIGKEIT SCHREIBEN ARBEITSLEISTUNG HAND BESCHEINIGUNG ESSEN MENSCHEN RECHTSPRECHUNG LÖSUNGEN ZIELE Hannover