Die erste Woche dokumentieren
Knobloch, R.; · Deutsche Hebammen Zeitschrift, Hannover · 2015 · Heft 1 · S. 25 bis 30
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wird einer Hebamme ein Behandlungsfehler vorgeworfen, betrifft das vor allem Beobachtungen, bei denen eine Erkrankung des Neugeborenen - oder der Mutter -nicht ausreichend oder zu spät behandelt wurde. Oder die Mutter beziehungsweise ihr Kind wurden zu spät in ärztliche Behandlung überwiesen. Mitverursachend ist dabei häufig eine mangelhafte interdisziplinäre Kommunikation oder eine unvollständige Übergabe bei Vertretungssituationen. Ein weiterer typischer Vorwurf ist, dass die Hebamme die Eltern unzureichend über die Situation und die Risiken, die sich daraus ergeben könnten, aufgeklärt habe.