CareLit Fachartikel
QM in der Freiberuflichkeit Teil10 Wo die Schweigepflicht endet
Selow, M.; · Deutsche Hebammen Zeitschrift, Hannover · 2015 · Heft 1 · S. 62 bis 64
Dokument
155941
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit Einwilligung der Frau können Hebammen die erforderlichen Informationen an mitund weiterbetreuende Personen oder Institutionen weitergeben. Um die Datensparsamkeit zu gewährleisten, werden die eigenen Aufzeichnungen nicht einfach kopiert, sondern es erfolgt eine auf das Wesentliche reduzierte Zusammenfassung. Formulare helfen, sich auf das Wesentliche zu beschränken und gleichzeitig nichts zu vergessen. Möglich ist beispielsweise ein Übergabebericht an die Klinik für verlegte Hausgeburten oder Neugeborene, an eine Vertretungshebamme oder den Kinderarzt.
Schlagworte
HEBAMME
SCHWEIGEPFLICHT
EINWILLIGUNG
DATENSCHUTZ
COMPUTER
BETREUUNG
BERUFSGRUPPEN
FREIHEIT
ES
FRAUEN
PERSONEN
DOKUMENTATION
FORMULARE
ZEIT
KRANKHEIT
KOMMUNIKATION