CareLit Fachartikel

QM in der Freiberuflichkeit Teil10 Wo die Schweigepflicht endet

Selow, M.; · Deutsche Hebammen Zeitschrift, Hannover · 2015 · Heft 1 · S. 62 bis 64

Dokument
155941
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsche Hebammen Zeitschrift, Hannover
Autor:innen
Selow, M.;
Ausgabe
Heft 1 / 2015
Jahrgang 67
Seiten
62 bis 64
Erschienen: 2015-01-01 00:00:00
ISSN
0012-026 X
DOI

Zusammenfassung

Mit Einwilligung der Frau können Hebammen die erforderlichen Informationen an mitund weiterbetreuende Personen oder Institutionen weitergeben. Um die Datensparsamkeit zu gewährleisten, werden die eigenen Aufzeichnungen nicht einfach kopiert, sondern es erfolgt eine auf das Wesentliche reduzierte Zusammenfassung. Formulare helfen, sich auf das Wesentliche zu beschränken und gleichzeitig nichts zu vergessen. Möglich ist beispielsweise ein Übergabebericht an die Klinik für verlegte Hausgeburten oder Neugeborene, an eine Vertretungshebamme oder den Kinderarzt.

Schlagworte

HEBAMME SCHWEIGEPFLICHT EINWILLIGUNG DATENSCHUTZ COMPUTER BETREUUNG BERUFSGRUPPEN FREIHEIT ES FRAUEN PERSONEN DOKUMENTATION FORMULARE ZEIT KRANKHEIT KOMMUNIKATION