Sind die gleichlangen Spieße doch nicht gleich lang?
Hoffmann, J.; · Gesundheit und Pflege, Köln · 2014 · Heft 12 · S. 225 bis 230
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Durch die Neufassung des § 116b SGB V durch das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstrukturgesetz -GKV-VStG) zum 1.1.2012 steht die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV)nunmehrauch den niedergelassenen Vertragsärzten offen. Während die Vorgängerregelung den Krankenhäusern die Teilnahme an der ambulanten Versorgung ermöglichte und sie zugleich ausschließlich berechtigte, Leistungen der ASV zu erbringen, sollen nun für bestimmte seltene Erkrankungen und besondere Krankheitsverläufe sowie für hochspezialisierte Leistungen Krankenhäuser…