CareLit Fachartikel

Zur Verpflichtung einer Arbeitnehmerin, ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a BRZG vorzulegen

PflegeRecht, Neuwied · 2014 · Heft 11 · S. 710 bis 719

Dokument
156083
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Ausgabe
Heft 11 / 2014
Jahrgang 18
Seiten
710 bis 719
Erschienen: 2014-11-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Die Parteien streiten um die Wirksamkeit von zwei Abmahnungen. Die Klägerin ist als Krankenund Altenpflegerin bei dem Beklagten als Mitarbeiterin im Sozialund Erziehungsdienst beschäftigt. Der Beklagte betreibt Behindertenheime, Einrichtungen der tagesstrukturierten Arbeit und Beschäftigung für Menschen mit geistigen Behinderungen sowie staatlich anerkannte Werkstätten für Behinderte. Die den Arbeitsvertrag ergänzende Rah-menordnung enthält die Regelung, dass Mitarbeiter entsprechend den gesetzlichen Regelungen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen müssen. Da die Klägerin nach zweifacher Aufford…

Schlagworte

TÄTIGKEIT ARBEITGEBER ABMAHNUNG AUTISMUS MITARBEITER ESSEN ARBEIT MENSCHEN ALTENHILFE PERSONEN LEBEN MINDERJÄHRIGE STELLENBESCHREIBUNG RECHTSPRECHUNG LEITLINIEN PERSONALAUSWAHL