Zur Genehmigung der Unterbringung zur Durchführung der Heilbehandlung gemäß § 1906 Abs. 1 Nr. 2
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2014 · Heft 11 · S. 725 bis 730
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Sowohl im Falt des § 1904 BGB (Genehmigung des Betreuungsgerichts bei gefährlichen ärztlichen Maßnahmen) ats auch bei der Zwangsbehandlung gemäß § 1906 BGB geht es um über die übliche Behandlung hinausgehende schwerwiegende Eingriffe in das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit nach Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG. Nachdem der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung zur Behandlungsunterbringung geändert hat, weil es nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts gegenwärtig an einer verfassungsrechtlichen Anforderungen genügenden gesetzlichen Grundlage für eine Unterbringung zur Zwangsbehandlung fehlte, hat der Bunde…