CareLit Fachartikel

Zur Genehmigung der Unterbringung zur Durchführung der Heilbehandlung gemäß § 1906 Abs. 1 Nr. 2

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2014 · Heft 11 · S. 725 bis 730

Dokument
156085
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 11 / 2014
Jahrgang 18
Seiten
725 bis 730
Erschienen: 2014-11-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Sowohl im Falt des § 1904 BGB (Genehmigung des Betreuungsgerichts bei gefährlichen ärztlichen Maßnahmen) ats auch bei der Zwangsbehandlung gemäß § 1906 BGB geht es um über die übliche Behandlung hinausgehende schwerwiegende Eingriffe in das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit nach Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG. Nachdem der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung zur Behandlungsunterbringung geändert hat, weil es nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts gegenwärtig an einer verfassungsrechtlichen Anforderungen genügenden gesetzlichen Grundlage für eine Unterbringung zur Zwangsbehandlung fehlte, hat der Bunde…

Schlagworte

UNTERBRINGUNG EINWILLIGUNG BUNDESGERICHTSHOF ENTSCHEIDUNG THERAPIE RECHTSPRECHUNG PSYCHIATRIE PSYCHOTHERAPIE PATIENTEN ES VERHALTEN VERTRAUEN DOKUMENTATION ZWANG PRAXIS KRANKHEIT