CareLit Fachartikel

Zum Anspruch auf häusliche Krankenpflege (hier: subkutane Injektionen) in einer Einrichtung der Eingliederungshilfe SGB V § 37 Abs. 2 Satz 1; SGB XI § 43a SGB XII § 55 Abs. 1

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2014 · Heft 11 · S. 746 bis 755

Dokument
156088
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 11 / 2014
Jahrgang 18
Seiten
746 bis 755
Erschienen: 2014-11-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Stationäre Einrichtungen der Eingliederungshilfe sehen sich zunehmend mit der Tatsache konfrontiert, dass die in ihrer Einrichtung lebenden Personen neben ihrer psychischen und/oder körperlichen Behinderung zunehmend pflegebedürftiger werden und somit in den jeweiligen Pflegestufen verstärkt medizinische Behandlungspflege zu erbringen ist. Daher ist die Frage, ob die in Einrichtungen der Behindertenhilfe lebenden Personen einen Anspruch gegen ihre Krankenkasse auf häusliche Krankenpflege haben, von nicht unerheblicher Relevanz.

Schlagworte

EINRICHTUNG KRANKENPFLEGE SPEZIELLE PFLEGE LEISTUNG THERAPIE WOHNEN INJEKTIONEN PERSONEN RECHTSPRECHUNG MENSCHEN ES SELBSTHILFE BERATUNG MOTIVATION GESUNDHEITSFÖRDERUNG BEOBACHTUNG