CareLit Fachartikel

Zur fristlosen Kündigung einer Vereinbarung nach § 75 Abs. 3 SGB XII durch den Sozialhilfeträger SCB XII § 75 Abs. 3, § 78; SGB XI § 72, § 74, § 89; GG Art. 12 Abs. 1

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2014 · Heft 11 · S. 755 bis 763

Dokument
156089
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 11 / 2014
Jahrgang 18
Seiten
755 bis 763
Erschienen: 2014-11-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Im vorliegenden Streitfall wendet sich die Pflegedienst-GmbH (Antragstellerin) im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gegen die fristlose Kündigung einer zwischen den Beteiligten geschlossenen Leistungsvereinbarung nach § 75 Abs. 3 SGB XII. Sie trägt vor, dass ihre Existenz von dem mit der Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Antragsgegner) geschlossenen Vertrag abhänge, da sie den Einnahmeverlust nicht ausgleichen und die Gehälter der Beschäftigten nicht bezahlen könne. Alleine mit den Einnahmen aus SGB XI könnten die Kosten des laufenden Geschäftsbetriebs nicht gedeckt werden.

Schlagworte

KÜNDIGUNG VEREINBARUNG SOZIALHILFETRÄGER VERGÜTUNG SOZIALAMT PFLEGEPERSONAL RECHTSPRECHUNG BERLIN EINKOMMEN HAND GESUNDHEIT ERNÄHRUNG WOHNGEMEINSCHAFTEN DEMENZ KRANKHEIT APHASIE