Zur fristlosen Kündigung einer Vereinbarung nach § 75 Abs. 3 SGB XII durch den Sozialhilfeträger SCB XII § 75 Abs. 3, § 78; SGB XI § 72, § 74, § 89; GG Art. 12 Abs. 1
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2014 · Heft 11 · S. 755 bis 763
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im vorliegenden Streitfall wendet sich die Pflegedienst-GmbH (Antragstellerin) im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gegen die fristlose Kündigung einer zwischen den Beteiligten geschlossenen Leistungsvereinbarung nach § 75 Abs. 3 SGB XII. Sie trägt vor, dass ihre Existenz von dem mit der Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Antragsgegner) geschlossenen Vertrag abhänge, da sie den Einnahmeverlust nicht ausgleichen und die Gehälter der Beschäftigten nicht bezahlen könne. Alleine mit den Einnahmen aus SGB XI könnten die Kosten des laufenden Geschäftsbetriebs nicht gedeckt werden.