Zum Spezialitätsverhältnis zwischen Erstattungsvereinbarungen nach § 130c SGB V und Arzneimittelrabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V
Kaufmann, M.; Gabriel, M.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2014 · Heft 12 · S. 553 bis 560
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nachdem in den letzten Jahren auf breiter Linie Arzneimittelrabattverträge i.S.v. § 130a Abs. 8 SGB V im Generikabereich abgeschlossen wurden, hat der Gesetzgeber im Rahmen des AMNOG1 die rechtlichen Grundlagen dafür geschaffen, auch im Bereich nicht festbe-tragsfähiger patentgeschützter Arzneimittel durch den Abschluss von Verträgen von Krankenkassen mit pharmazeutischen Unternehmen Einsparungen zu generieren.2 Auf Grundlage einer frühen Nutzenbewertung haben pharmazeutische Unternehmer gemäß § 130b SGB V eine obligatorische und schiedsstellenbewehrtc Erstattungspreisvereinbarung mit dem GKV-Spitzenver-band übe…