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Zum Spezialitätsverhältnis zwischen Erstattungsvereinbarungen nach § 130c SGB V und Arzneimittelrabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V

Kaufmann, M.; Gabriel, M.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2014 · Heft 12 · S. 553 bis 560

Dokument
156114
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Kaufmann, M.; Gabriel, M.;
Ausgabe
Heft 12 / 2014
Jahrgang 36
Seiten
553 bis 560
Erschienen: 2014-12-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Nachdem in den letzten Jahren auf breiter Linie Arzneimittelrabattverträge i.S.v. § 130a Abs. 8 SGB V im Generikabereich abgeschlossen wurden, hat der Gesetzgeber im Rahmen des AMNOG1 die rechtlichen Grundlagen dafür geschaffen, auch im Bereich nicht festbe-tragsfähiger patentgeschützter Arzneimittel durch den Abschluss von Verträgen von Krankenkassen mit pharmazeutischen Unternehmen Einsparungen zu generieren.2 Auf Grundlage einer frühen Nutzenbewertung haben pharmazeutische Unternehmer gemäß § 130b SGB V eine obligatorische und schiedsstellenbewehrtc Erstattungspreisvereinbarung mit dem GKV-Spitzenver-band übe…

Schlagworte

ARZNEIMITTEL VEREINBARUNG NORM VERTRAG UNTERNEHMEN RECHTSPRECHUNG ES VERTRÄGE WISSENSCHAFT PRAXIS INTENTION NAMEN SCHREIBEN GESUNDHEIT GENERIKA LITERATUR