CareLit Fachartikel

Irreführung des Verbrauchers bei Verwendung einer Dachmarke für wirkstoffverschiedene Arzneimittel AMG S 8 I Nr. 2

Pharma Recht, Frankfurt · 2014 · Heft 12 · S. 577 bis 589

Dokument
156118
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 12 / 2014
Jahrgang 36
Seiten
577 bis 589
Erschienen: 2014-12-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Die Beteiligten streiten über die Änderung der Bezeichnung der Arzneimittel „J. 200 mg und ,J. 400 mg Filmtabletten, die von der Klägerin in den Verkehr gebracht werden. Die Arzneimittel enthalten als einzigen Wirkstoff Ibuprofen in einer Menge von 200 mg bzw. 400 mg pro Filmtablette. Nach der aktuellen Gebrauchsinformation von Juni 2013 ist J. ein entzündungshemmendes, fiebersenkendes und schmerzstillendes nichtsteroidales Antiphlogistikum/Antirheurnatikum. Es wird angewendet bei „Fieber und leichten bis mäßig starken Schmerzen im Rahmen von Erkältungskrankheiten/ grippalen Infekten. Die Tagesmaximaldosis beträ…

Schlagworte

ARZNEIMITTEL RECHTSPRECHUNG RICHTLINIE NEBENWIRKUNGEN THERAPIE ENTSCHEIDUNG AINS IBUPROFEN ES FIEBER ASCORBINSÄURE COFFEIN KÖRPERTEMPERATUR KAPSELN ZEIT SCHLEIM