Irreführung des Verbrauchers bei Verwendung einer Dachmarke für wirkstoffverschiedene Arzneimittel AMG S 8 I Nr. 2
Pharma Recht, Frankfurt · 2014 · Heft 12 · S. 577 bis 589
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Beteiligten streiten über die Änderung der Bezeichnung der Arzneimittel „J. 200 mg und ,J. 400 mg Filmtabletten, die von der Klägerin in den Verkehr gebracht werden. Die Arzneimittel enthalten als einzigen Wirkstoff Ibuprofen in einer Menge von 200 mg bzw. 400 mg pro Filmtablette. Nach der aktuellen Gebrauchsinformation von Juni 2013 ist J. ein entzündungshemmendes, fiebersenkendes und schmerzstillendes nichtsteroidales Antiphlogistikum/Antirheurnatikum. Es wird angewendet bei „Fieber und leichten bis mäßig starken Schmerzen im Rahmen von Erkältungskrankheiten/ grippalen Infekten. Die Tagesmaximaldosis beträ…