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Kündigung wegen häufiger (Kurz-)Erkrankungen LAG Mainz vom 18.9.2014 {7 Sa 142/14)

Rechtsdepesche, Köln · 2015 · Heft 1 · S. 18 bis 20

Dokument
156170
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2015
Jahrgang 12
Seiten
18 bis 20
Erschienen: 2015-01-01 00:00:00
ISSN
1612-7137
DOI

Zusammenfassung

Die Parteien streiten im Berufungsverfahren (zuletzt noch) über die Wirksamkeit einer krankheitsbedingten ordentlichen Kündigung der Beklagten sowie Annahmeverzugslohnansprüche der Klägerin und deren Abrechnung. Die 1960 geborene Klägerin hat aus erster Ehe drei zum Kündigungszeitpunkt bereits erwachsene Kinder. Zum Kündigungszeitpunkt war sie in zweiter Ehe verheiratet. Zwischenzeitlich lebt sie von ihrem zweiten Ehemann getrennt. Die Beklagte ist Anbieter von Mediealprodukten. Seit dem 28. August 1978 war die Klägerin bei der Beklagten als Arbeiterin (Produktionshelferin) beschäftigt. Sie erzielte bei der Bekl…

Schlagworte

KÜNDIGUNG AUSFALLZEITEN GASTROENTERITIS BRONCHITIS ENTSCHEIDUNG LEISTUNGSABRECHNUNG EHE HÖHE ARBEITSVERHÄLTNIS SCHREIBEN LEISTUNG ES FEHLZEITEN SCHULTER ARM PERIARTHRITIS