Kündigung wegen häufiger (Kurz-)Erkrankungen LAG Mainz vom 18.9.2014 {7 Sa 142/14)
Rechtsdepesche, Köln · 2015 · Heft 1 · S. 18 bis 20
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Parteien streiten im Berufungsverfahren (zuletzt noch) über die Wirksamkeit einer krankheitsbedingten ordentlichen Kündigung der Beklagten sowie Annahmeverzugslohnansprüche der Klägerin und deren Abrechnung. Die 1960 geborene Klägerin hat aus erster Ehe drei zum Kündigungszeitpunkt bereits erwachsene Kinder. Zum Kündigungszeitpunkt war sie in zweiter Ehe verheiratet. Zwischenzeitlich lebt sie von ihrem zweiten Ehemann getrennt. Die Beklagte ist Anbieter von Mediealprodukten. Seit dem 28. August 1978 war die Klägerin bei der Beklagten als Arbeiterin (Produktionshelferin) beschäftigt. Sie erzielte bei der Bekl…