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Anspruch auf Beschäftigung auf einer bestimmten Station LAG Mainz vom 3.7.2014 (5 Sa 120/14)

Rechtsdepesche, Köln · 2015 · Heft 1 · S. 20 bis 22

Dokument
156171
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2015
Jahrgang 12
Seiten
20 bis 22
Erschienen: 2015-01-01 00:00:00
ISSN
1612-7137
DOI

Zusammenfassung

Die Parteien streiten über den Umfang des Direktionsrechts der Beklagten. Die Klägerin ist seit dem 1. Oktober 1979 im Krankenhaus der Beklagten angestellt. Sie wurde als Krankenschwester eingestellt, mit Wirkung ab dem 1. Oktober 1992 zur Gruppenschwester und ab dem I.April 2001 zur Stationsschwester befördert. Die Beklagte beschäftigt in drei Betriebsstätten etwa 1800 Arbeitnehmer. Es besteht eine Mitarbeitervertretung. Kraft einzelvertraglicher Vereinbarung gelten für das Arbeitsverhältnis die Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR) in ihrer jeweils geltenden…

Schlagworte

STATION TÄTIGKEIT STATIONSLEITUNG WUNDHEILUNG ZEIT URTEIL ES ARBEITSVERHÄLTNIS LIEBE FUSS PATIENTEN VERHALTEN Rechtsdepesche Köln