CareLit Fachartikel

Sturzunfall einer Altenpflegerin während der Rufbereitschaft BSG vom 26.6.2014 (B 2 U 4/13 R)

Rechtsdepesche, Köln · 2015 · Heft 1 · S. 23 bis 24

Dokument
156172
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2015
Jahrgang 12
Seiten
23 bis 24
Erschienen: 2015-01-01 00:00:00
ISSN
1612-7137
DOI

Zusammenfassung

Die Beteiligten streiten um die Feststellung eines Arbeitsunfalls. Die Klägerin ist als Altenpflegerin beschäftigt. Sie unternahm am 10. Januar 2010 während ihrer Rufbereitschaft einen Spaziergang mit ihrem Hund. Beim Überqueren einer Straße klingelte das ihr iiberlassene Rufbereitschaftshandy. Die Klägerin, die aufgrund ihrer Tätigkeit zur Entgegennahme der auf diesem Handy eingehenden Anrufe verpflichtet ist, nahm das Telefonat einer Kollegin an. Kurz nach Beginn des Telefonats, mit dem ein Pflegetermin abgesagt werden sollte, übersah die Klägerin eine schneebedeckte Bordsteinkante. Sie stürzte und zog sich da…

Schlagworte

TÄTIGKEIT ENTSCHEIDUNG BEREITSCHAFTSDIENST NORDRHEIN-WESTFALEN STURZ TOD VERSICHERUNGSLEISTUNGEN UNFÄLLE VERSICHERUNGSSCHUTZ ARBEITSUNFÄLLE KAUSALITÄT ZEIT INTENTION RISIKO FORTBEWEGUNG Rechtsdepesche